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Privates Bau- und Architektenrecht
Das Bau-
und Architektenrecht umfasst das private und öffentliche Recht des Bauens und
der Nutzung von Grundstücken vom Beginn der Planung bis hin zur Ausführung des
Baus. Wir beraten und vertreten Bauherren, Auftragnehmer,
Subunternehmer und Architekten in sämtlichen Fragen des privaten Bau- und
Architektenrechts in allen Phasen des Bauvorhabens. Unser Tätigkeitsfeld
umfasst die Vertragsgestaltung und –prüfung, die baubegleitende Rechtsberatung und
die gerichtliche Durchsetzung oder Abwehr der
Vergütungs-, Gewährleistungs- und
Schadensersatzansprüche.
• privates Bau- und
Werkvertragsrecht
(Durchsetzung von Werklohnansprüchen bei Bauverträgen nach BGB und
VOB/B,
Abwehr unberechtigter Forderungen z.B. bei Baumängeln, Zusammenarbeit mit
Sachverständigen und Gutachtern…)
• Architektenrecht
(Beratung zur Durchsetzung von Honorarforderungen nach HOAI,
einschließlichgerichtlicher Durchsetzung, Streitverfahren wg. Architektenhaftung…)
• Vergabeverfahren nach VOB/A und GWB (Beratung bei der Ausschreibung von Bauleistungen…)
• öffentliches Baurecht
(Verwaltungsrecht, Verhandlungen mit Trägern der
öffentlichen Belange (Baubehörde, Denkmalschutz, Sachbehörden),
verwaltungsgerichtlicher Prozess…)
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