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Privates Bau- und Architektenrecht

Das Bau- und Architektenrecht umfasst das private und öffentliche Recht des Bauens und der Nutzung von Grundstücken vom Beginn der Planung bis hin zur Ausführung des Baus. Wir beraten und vertreten Bauherren, Auftragnehmer, Subunternehmer und Architekten in sämtlichen Fragen des privaten Bau- und Architektenrechts in allen Phasen des Bauvorhabens. Unser Tätigkeitsfeld umfasst die Vertragsgestaltung und –prüfung, die baubegleitende Rechtsberatung und die gerichtliche Durchsetzung oder Abwehr der

Vergütungs-, Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüche.

privates Bau- und Werkvertragsrecht
   (Durchsetzung von Werklohnansprüchen bei Bauverträgen nach BGB und

   VOB/B, Abwehr unberechtigter Forderungen z.B. bei Baumängeln,    Zusammenarbeit mit Sachverständigen und Gutachtern…)
Architektenrecht
   (Beratung zur Durchsetzung von Honorarforderungen nach HOAI,
   einschließlichgerichtlicher Durchsetzung, Streitverfahren wg.    Architektenhaftung…)
Vergabeverfahren nach VOB/A und GWB (Beratung bei der  Ausschreibung    von Bauleistungen…)
öffentliches Baurecht
   (Verwaltungsrecht, Verhandlungen mit Trägern der öffentlichen Belange    (Baubehörde, Denkmalschutz, Sachbehörden),  verwaltungsgerichtlicher    Prozess…)


 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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