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Erbrecht
Der
Verlust eines nahestehenden Menschen ist schmerzhaft. Erst auf den zweiten
Blick wird häufig auch seine existentielle Bedeutung realisiert. Unser Ziel ist
es, Ihnen in dieser Situation ein verläßlicher und beratender Begleiter zu
sein, der neben der persönlichen Situation des Mandanten immer die Sicherung
seiner wirtschaftlichen Existenz im Auge hat. Ebenso sind wir sowohl für kleine
wie auch größere Vermögensmasse präventiv beratend tätig, wobei wir neben Ihrer
familiären Situation immer die wirtschaftlichen und steuerlichen Folgen des
Ratschlages im Auge haben.
• Durchführungpräventiver erbrechtlicher Beratung unter Berücksichtigung der individuellen Lebenssituation
• Erbrechtliche Beratung im Zusammenhang mit der Übertragung von Unternehmen oder
Unternehmensanteilen und unter Berücksichtigung hieraus resultierender
steuerlicher Folgen
• Erstellungvon Testamenten
• Abstimmungmit dem Notar bei der Erstellung notarieller Testament und Erbverträge
• Beantragungvon Erbscheinen und Korrespondenz mit dem
Nachlaßgericht und dem Finanzamt
• Auseinandersetzungvon Erbengemeinschaften
• Prüfungvon Pflichtteilsansprüchen
• Vorbereitungund Durchführung von Nachlaßinsolvenzen
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