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Familienrecht
Die
Trennung vom bisherigen Lebenspartner stellt eine grundlegende Zäsur in der
Lebensgestaltung da. Zugleich gerät vieles im Leben in Bewegung und steht zur
Disposition. In dieser komplizierten Lebenssituation stehen wir Ihnen als
verlässliche und kompetente Partner beratend zur Seite. Wir begleiten Sie auf
dem Weg, Ihre Lebenssituation neu zu strukturieren.
Hierzu
gehören nachfolgende Aufgaben:
• Durchführung des Scheidungsverfahrens nebst Versorgungsausgleich
• Klärung des künftigen Aufenthaltes etwaiger gemeinsamer Kinder
• Prüfung der Notwendigkeit zur Regelung der elterlichen Sorge oder
eines Teils hiervon
• Geltendmachung und Durchsetzung von Ansprüchen auf Kindesunterhalt, Trennungsunterhalt und
nachehelichen Unterhalt
• Auseinandersetzung des gemeinschaftlichen Vermögens
• Klärunggemeinschaftlicher Verbindlichkeiten mit dem Ehepartner und den Gläubigern „am
runden Tisch“
• Auseinandersetzung des ehelichen Hausrates
• Durchführung von Gewaltschutzverfahren und Verfahren auf Zuweisung der Ehewohnung
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