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Handels- und Gesellschaftrecht
Als
Unternehmer stellen Sie den gleichen Anspruch auf kompetentes Handeln und
Einsatzfreudigkeit an Ihre Rechtsberatung wie an sich selbst. Uns ist die
Komplexität unternehmerischer Problemstellung und ihre existentielle Bedeutung
für den Fortbestand des Unternehmens jederzeit bei Ausübung unserer Tätigkeit bewußt.
Dabei geht es uns nicht nur um die Vertretung des Unternehmens nach außen, sondern auch um die Schaffung und Erhaltung
einer funktionstüchtigen und einvernehmlichen Binnenstruktur.
• Betreuung
und Beratung bei der Existenzgründung
• Anfertigung und Überarbeitung von Gesellschaftsverträgen
• Beratung und Betreuung bei der Zusammenführung und Umwandlung von
Unternehmen
• Vertretung von Gesellschafterinteressen innerhalb des Unternehmens
• Ausgleich widerstreitender Interessen innerhalb der Gesellschaft; Sicherstellung der
Handlungsfähigkeit des Unternehmens
• Beratung im Rahmen des Personalmanagements
• Restrukturierung von Unternehmen zur Vermeidung einer Insolvenz
• Zusammenführung und Interessenvertretung von Unternehmen
• Aufbau eines unternehmerischen Netzwerkes innerhalb der Mandantschaft
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