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Strafrecht und Strafverfahrensrecht
"Es ist zu betonen, dass der
Verteidiger im Rechtsstaat kein systemwidriger, sondern ein bewusst
installierter "Störfaktor" ist, der als Beistand des Beschuldigten
die Übermacht des Staates kompensieren und verhindern soll, dass mit dem
Beschuldigten "kurzer Prozess" gemacht wird. Der Verteidiger ist im
Rechtsstaat so sinnvoll wie die Bremse im Auto, und dass wir ohne Bremse
schneller fahren könnten, ist wirklich kein Argument, auf sie zu
verzichten."
Prof. Dr. Christoph Sowada
Universität Rostock,
Lehrstuhl für Strafrecht und
Strafprozessrecht
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