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Verkehrssachen
Die
Tätigkeit des Rechtsanwalts in Verkehrssachen, umfasst ein sehr umfangreiches
Arbeitsgebiet:
Verkehrszivilrecht
Hier steht das Schadenersatzrecht im Vordergrund.
Bei jedem Verkehrsunfall entsteht Schaden. Das Spektrum reicht von kleinen Blechschäden bis zum
Totalschaden der unfallbeteiligten Fahrzeuge, von leichten bis sehr schweren
Verletzungen und leider auch bis zu tödlichen Verletzungen der
unfallbeteiligten Personen. Daraus ergeben sich eine Vielzahl von unterschiedlichen
Ansprüchen, die die Unfallbeteiligten gegeneinander haben können. Ergeben
sich Probleme aufgrund von Mängeln an dem gekauften oder reparierten Fahrzeug,
sind kaufrechtliche
und werkvertragsrechtliche Probleme zu lösen.
Verkehrsversicherungsrecht
Jenes befasst ich mit Problemen aus dem Versicherungsvertrag. Diese können im Bereich Haftpflicht- und der Vollkaskoversicherung ebenso auftreten wie im Bereich
einer Unfallversicherung, wenn es um vertragliche Ansprüche einer verletzten
Person geht. Auch können Probleme mit der Auslegung eines Rechtschutzvertrages
entstehen.
Verkehrstrafrecht/
Bußgeldsachen
Verkehrsverwaltungsrecht
Dieses befasst sich vornehmlich mit dem Recht der Fahrerlaubnis. Das „Mehrfachpunktesystem“
und „MPU“, die medizinisch-psychologische-Untersuchung, stellen dabei wohl die
häufigsten Bereiche dar, in denen Inhaber von Fahrerlaubnissen mit
Verwaltungsbehörden zu tun haben werden.
Bei
dem „Mehrfachpunktesystem“ handelt es sich um ein mehrstufiges
„Sanktionssystem“ der Fahrerlaubnisbehörden. Die letzte Konsequenz ist die
Entziehung der Fahrerlaubnis nach Erreichen von 18 Punkten.
Eine
medizinische oder medizinisch-psychologische-Untersuchung wird von den
Führerscheinbehörden gefordert, wenn die Fahrerlaubnisbehörde überprüft, ob ein
Fahrerlaubnisinhaber noch geeignet ist, ein Kraftfahrzeug zu führen, oder ob ein
Antragsteller nach vorherigem Entzug seine Eignung zum Führen von
Kraftfahrzeugen wiedererlangt hat.
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